Um dem Ausdruck „Stadt-Ehren-Wache“ gerecht zu werden und um diesen Begriff nach den vielen Jahrhunderten seit der Gründung der Trabantengarde gerecht zur werden, muss man auf das Jahr 1292 zurückblicken. In diesem Jahr wurde St.Veit zur Hauptstadt des Landes Kärnten erhoben und war fortan der Sitz der Landesfürsten. In dieser Zeit herrschte nebst dem Bürgermeister auch der Stadtrichter mit seinen 12 Geschworenen. Diesen war es vorbehalten, den Herzog bei repräsentativen Anlässen zu begleiten, also als „Trabant“ Dienst zu machen. Nachdem 1335 das Herzogtum Kärnten an die Habsburger fiel, wurde der Dienst der Trabanten seltener. Immerhin war die ständige Residenz der Herzöge in St.Veit nicht mehr notwendig, bei Durchreisen der Obrigkeit traten die Trabanten aber immer ihren Dienst an.

Im späten Mittelalter verlagerte sich der repräsentative Dienst auf kirchliche Anlässe. Insbesondere durch die Erhebung von Klagenfurt zur Landeshauptstadt verloren Stadtrichter und seine 12 Geschworenen in St.Veit wesentlich an ihrer weltlichen Bedeutung.

Die wesentliche Eigenschaft des „Begleitens“ blieb der Garde aber erhalten. Diese Funktion, die heute noch im deutschsprachigen Raum als Einzigartig gilt, fand Ausdruck in der Begleitung des Allerheiligsten bei kirchlichen Anlässen oder der ehrwürdigen Persönlichkeiten bei weltlichen Festlichkeiten. Gerade diese Schutzfunktion der Trabantengarde sollte in den kommenden Jahrhunderten noch von wesentlicher Bedeutung werden…